„Die Minimierung von Lärmbelastung und Luftverschmutzung ist eine Aufgabe, die einen ganzheitlichen Ansatz erfordert. Gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Reduzierung des Geräuschpegels tragen zur Stärkung der Gesundheit der Bürger*innen und zur Erhöhung der Lebensqualität im urbanen Raum bei.“
Der Rechnungshof von Berlin hat wichtige grundlegende Änderungen genehmigt, die mit der Reform der rechtlichen Grundlagen verbunden sind und künftig bei der Vergabe von Subventionen und Zuschüssen Anwendung finden werden.