Rechnungshof von Berlin (RHvB) hat wichtige grundlegende Änderungen im Rahmen der Reform der rechtlichen Grundlagen genehmigt, die künftig bei der Vergabe von Subventionen und Zuschüssen Anwendung finden.
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin) hat dazu die entsprechenden Vorschriften zur Umsetzung der genannten Änderungen erarbeitet und veröffentlicht.
Für die Auswahl, Definition und Konkretisierung der Reformvorschläge wurde ein ungewöhnlicher, sogenannter „partizipativer“ Prozess genutzt. Daran beteiligten sich Mitarbeitende aus gleich drei Senatsverwaltungen Berlins, dem Rechnungshof von Berlin sowie Vertreter anderer Einrichtungen der Hauptstadt – insgesamt über 300 Personen. Alle hatten die Möglichkeit, auf der Basis einer kollegialen und offenen Diskussion ihren Beitrag zur Lösung der gestellten Aufgaben zu leisten.
Die beschlossenen Änderungen betreffen ein breites Spektrum an Aspekten im Prozess der Vergabe von Subventionen und Zuschüssen. Einige Beispiele:
Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung: Künftig können Haushaltsmittel leichter umgeschichtet werden, ohne zusätzliche Anträge stellen zu müssen – Abweichungen von bis zu 30 % der Gesamtsumme sind nun ohne Genehmigung möglich. Das gibt Projektinitiatoren mehr Autonomie, z. B. bei steigenden Materialkosten oder kurzfristigen Änderungen im Bedarf, wie etwa bei der Organisation eines Kinderfestes.
Erweiterte Möglichkeiten beim Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben: Einnahmen und projektbezogene Ausgaben können nun ohne gesonderten Antrag verrechnet werden. Das erleichtert die Praxis, z. B. wenn eine Organisation während einer Spendenkampagne Einnahmen erzielt, die Materialkosten jedoch höher ausfallen als geplant.
Vereinfachte Vertragsabschlüsse: Die bisher aufwendige Vertragsabwicklung wurde grundlegend überarbeitet. Die Anforderungen richten sich nun nach der Auftragshöhe: Für kleinere Aufträge bis 5.000 Euro genügt ein einfacher Angebotsvergleich – etwa wenn für eine Kulturveranstaltung Technik gemietet werden muss. Für Einkäufe unter 500 Euro entfällt die Vertragspflicht vollständig.
Diese und weitere Änderungen sollen die Effizienz der Verwaltung von Subventionen und Zuschüssen deutlich steigern und die Vergabe sowohl für Organisationen als auch für die Berliner Verwaltung vereinfachen. Dies unterstreichen auch die klaren Aussagen der Berliner Senatorinnen und Senatoren:
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung:
„Mit dem neuen Zuwendungsrecht wollen wir Bürokratie abbauen und die Arbeit der Organisationen erleichtern. Viele von ihnen erfüllen täglich wichtige Aufgaben und müssen zudem komplexe Verwaltungsverfahren durchlaufen. Genau hier setzen wir an: Mit klareren und einfacheren Prozessen schaffen wir mehr Freiräume für das Wesentliche – die Arbeit für die Berlinerinnen und Berliner. Das stärkt den Zusammenhalt und macht unsere Stadt lebenswerter.“
Stefan Evers, Senator für Finanzen:
„Die Reform des Zuwendungsrechts ist ein gutes Beispiel für die Modernisierung der Berliner Verwaltung. Wir haben ressortübergreifend diskutiert, wie sich bürokratische Prozesse vereinfachen und Bearbeitungszeiten verkürzen lassen. Das Ergebnis: vereinfachte und digitalisierte Verfahren – von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Das erleichtert die Arbeit der Verwaltung und unterstützt die Zuwendungsempfänger bei ihrer wichtigen Arbeit für die Stadt. Sie können sich so auf das Wesentliche konzentrieren: den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin.“
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt:
„Wir befreien das Zuwendungsrecht von hinderlichen bürokratischen Vorschriften, um es effizienter zu machen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau. Es ist Zeit für ein klareres und verständlicheres Regelwerk! Mit den aktuellen Ergebnissen machen wir zudem einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung der Zuwendungsbearbeitung.“
Weitere Informationen:
berlin.de/sen/asgiva/service/zuwendungen
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